Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch kurz

AGB genannt, regeln das Geschäftsgebaren zwischen Ihnen als

Kunden und uns als Leistungsträger. Sie tragen maßgeblich dazu bei

das ein geregelter Umgang zwischen Ihnen als Verbraucher und uns

als Leistungsträger gegeben ist. Darüber hinaus schützen diese

Vereinbarungen Sie als Kunden und uns als Leistungsträger.

 

§ 1 Geltungsbereich

 

1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die

Geschäftsbeziehung der Gruenbereich GmbH

und sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-, Werkliefer- und

Dienstleistungsverträge sowie vertraglichen Vereinbarungen und

Angeboten. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme

der Lieferung als anerkannt. Lieferungen, Leistungen und Angebote der

Firma Gruenbereich GmbH an gewerbliche und

nicht gewerbliche Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser

Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die damit für sämtliche

gegenwärtige und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Firma Gruenbereich GmbH

im Geschäftsverkehr gegenüber

Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder

öffentlich rechtlichen Sondervermögen auch dann gelten, wenn sie nicht

nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

1.2 Der Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen /

Vertragsbedingungen des Kunden / Verbrauchers oder

Leistungsnehmers wird hiermit widersprochen; sie werden

insbesondere auch dann nicht anerkannt, wenn Gruenbereich GmbH

ihnen im Einzelfall nach Übermittlung

oder Kenntnisnahme nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.

Vorsorglich wird auch etwaigen sonstigen Verweisungen des Kunden

innerhalb der Geschäftsbeziehungen widersprochen es sei denn ihrer

Geltung wird ausdrücklich durch Gruenbereich GmbH

schriftlich zugestimmt.

 

§ 2 Vertragsabschluss

 

2.1 Gruenbereich GmbH hält sich an abgegebene Angebote vier Wochen gebunden. Ausgenommen sind Materialpreise,

Rohstoffe wie Naturprodukte und Pflanzen die extremen

Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss

ausüben können. Der angebotene Preis versteht sich grundsätzlich zzgl. MwSt.

 

2.2 Mit der Bestellung von Waren und/ oder Bau und/ oder Dienstleistungen

erklärt der Kunde/ Endverbraucher oder Leistungsempfänger

verbindlich diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der

Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach

Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich

oder durch Beginn der Dienstleistungen erklärt werden.

 

2.3 Müssen zur Fertigstellung für bestellte Dienstleistungen, außerhalb des Angebotes, noch zusätzliche

Arbeiten ausgeführt werden sind wir frei diese zu übernehmen und abzurechnen, sofern der Wert 2.500€ 

nicht übersteigt.


2.4 Bestellt der Verbraucher die Ware und / oder Dienstleistungen auf

elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung

unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine

verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann aber mit der

Annahmeerklärung verbunden sein.

 

2.5 Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und

rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von

Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden

umgehend.

 

§ 3 Leistungs- und Lieferfristen

 

3.1 Leistungs- und Lieferfristen/-termine gelten im Zweifel als annähernd

und unverbindlich, sofern nicht individuell vertraglich etwas anderes

vereinbart worden ist. Sie stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der

rechtzeitigen, ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung der

Firma Gruenbereich GmbH durch etwaige Zulieferer.

 

3.2 Ist individuell vertraglich eine bestimmte Leistungs- oder Lieferungsfrist

bzw. ein bestimmter Leistungs- oder Liefertermin vereinbart, so sind

Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung und/oder

Leistung ausgeschlossen, sofern die Verspätung nicht auf Vorsatz oder

grobe Fahrlässigkeit seitens der Firma Gruenbereich GmbH

zurückzuführen ist.


3.3 Gerät Gruenbereich GmbH

mit einer Leistung oder Lieferung in Verzug, so ist der Kunde berechtigt eine

angemessene Nachfrist zu setzten, nach deren ergebnislosen Ablauf er

vom Vertrag zurücktreten kann. Ein etwaiger Verzugsschaden des

Kunden beschränkt sich auf höchstens 5 % der vereinbarten Nettovergütung, sofern Gruenbereich GmbH den Verzug nur leicht fahrlässig verursacht hat.

 

3.4 Höhere Gewalt bei Gruenbereich GmbH oder

deren Lieferanten, eintretende Betriebsstörungen, die eine fristgemäße

Leistung oder Lieferung verhindert, verändert etwaige

individualvertraglich vereinbarte Termine und Fristen um die Dauer der

durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Wird durch die

genannten Umstände die Lieferung bzw. Ausführung unmöglich, so

werden wir von der Ausführungs- bzw. Lieferpflicht frei. In diesen Fällen

kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen.

 

3.5 Die Ausführung der Arbeiten und der Leistungen der Firma Gruenbereich GmbH

richtet sich nach dem

zugrundeliegenden Vertrag und erfolgt nach den anerkannten Regeln

im Gartenbau und der gegenwärtigen Technik unter Einhaltung der

Material und Produktfreigaben.

 

3.6 Die Fertigstellung der Leistung wird dem Auftraggeber schriftlich

angezeigt z.B. durch die Endabrechnung. Wünscht der Auftraggeber

eine Abnahmebesichtigung, so hat der diese innerhalb von 10

Werktagen gemeinsam mit dem Auftragsnehmer durchzuführen.

wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit

Ablauf von 10 Werktagen nach der schriftlichen Meldung über die

Fertigstellung der Leistung. Hat der Auftraggeber die Leistung oder

einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme

als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist.

 

3.7 Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort bei

deren Bekanntwerden (insbesondere bei Teilen der Leistung, die durch

die weitere Ausführung der Leistung der Prüfung entzogen werden),

sonst spätestens jedoch bei der Abnahme schriftlich geltend zu

machen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über,

sofern dieser sie nicht schon vorher nach VOB § 7 trägt.

 

 

§ 4 Preise, Zahlungs- und Eigentumsbedingungen

 

4.1 Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Waren und/ oder

Dienstleistungen binnen einer Frist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum

die Rechnungssumme ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist

kommt der Kunde in Zahlungsverzug, Gruenbereich GmbH

ist nach billigem Ermessen dann berechtigt, die

banküblichen Zinsen, mindestens jedoch einen Verzugsschaden in

Höhe von 5 % p. a. zu berechnen. Näheres wie Skonto etc. wird auf

der Rechnung geregelt.

 

4.2 Gruenbereich GmbH

behält sich das Recht vor,

Abschlagszahlungen nach Baufortschritten zu verlangen, diese sind

binnen einer Frist von 5 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug

zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in

Zahlungsverzug und Gruenbereich GmbH

behält sich das Recht vor, alle Leistungen ruhen zu lassen bis diese

Abschlagszahlung / Teilzahlung beglichen werden. Nach Setzung einer

angemessenen Nachfrist und bei untätig bleiben des Kunden sind wir

berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu

verlangen. Sind Abschlagszahlungen nicht verlangt, bleiben bis zur

Begleichung der Material- bzw. Zwischen- oder Schlussrechnung,

sämtliche gelieferten Materialien im Besitz von Gruenbereich GmbH

, genauso bleiben sämtliche durch uns

entsorgte Materialien bis zur Begleichung der Zwischen- bzw.

Schlussrechnung im Besitz des Auftraggebers.

 

4.3 Tritt in den Vermögensverhältnissen unserer Kunden eine wesentliche

Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer

vertragsmäßigen Leistungen von der Vorauszahlung der

vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung

abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei

Untätig bleiben unserer Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag

zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.


4.4 

Gruenbereich GmbH behält sich das Recht vor, bei Auftragsvolumen

ab einer Grenze von 8.000€, 50% der Auftragssumme im Voraus zu berechnen. Begleicht der

Auftraggeber die Summe nicht innerhalb 5 Tagen, verzögert sich der Baubeginn bis zum Zahlungseingang.

Eventuelle Verzugschäden werden vollumfänglich geltend gemacht. 

 



§ 5 Gewährleistung

 

5.1 Gruenbereich GmbH

übernimmt die Gewähr, dass seine Leistung zur Zeit der Abnahme ordnungsgemäß ausgeführt

ist, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit

Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem

gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch

aufheben oder mindern.

 

5.2 Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut die vom Auftraggeber

geliefert werden, wird von Gruenbereich GmbH

keine Gewährleistung übernommen. Dies gilt auch für

Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer Auftragsnehmer

herrühren. Auf erkennbare Mängel hat Gruenbereich GmbH

den Auftraggeber hinzuweisen.

 

5.3 Eine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen kann nur mit der

gesonderten Beauftragung einer Fertigstellungspflege über ein bzw.

zwei Jahre übernommen werden. Eine im Rahmen der

Fertigstellungspflege gegebene Garantie setzt die richtige Behandlung

der Pflanzen durch den Kunden außerhalb unserer Pflegeleistung

voraus (keine zusätzliche Düngung, Wässern nach Absprache etc.).

Fälle höherer Gewalt wie Sturm, Frost , Dürre, Schädlingsbefall etc.

sind von der Garantie ausgenommen, obgleich wir versuchen solche

Ereignisse zu beobachten um diesen gegebenenfalls entgegenwirken

zu können. Im Regelfall ersetzen wir einzelne Ausfälle von

Pflanzen aus Kulanzgründen, vorausgesetzt es sind keine fahrlässigen

Schädigungen durch den Kunden erkennbar.

 

5.4 Gruenbereich GmbH

liefert die Ware in der Ausführung und Beschaffenheit, die zum Lieferzeitpunkt üblich ist. Die

Haftung für die Brauchbarkeit der Ware zu einem bestimmten

Verwendungszweck ist ausgeschlossen. Eine Sachmängelhaftung ist

des Weiteren ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware lediglich zu

einem bei derartigen Produkten handelsüblichen Prozentsatz

mangelhaft ist. Die vorerwähnten Gewährleistungsbestimmungen

gelten entsprechend für durch Gruenbereich GmbH

erbrachte Werk- oder Dienstleistungen.

 

5.5 Für die von uns durchgeführten Bauleistungen geben wir eine

Gewährleistung von bis zu fünf Jahren.

 

5.6 Tritt ein Garantiefall ein, behalten wir uns zunächst das Recht auf

Nachbesserung vor. Sollte diese zum wiederholten Male misslingen

steht dem Kunden ein Recht zur Herabsetzung der Vergütung zu. Vom

zurücktreten kann der Kunde nur im Falle von grob fahrlässigen und

schwerwiegenden Mängeln, die unter keinen Umständen durch

Nachbesserungsarbeiten zu beseitigen sind oder im Rahmen von

mehreren Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt wurden.

 

5.7 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach

mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag,

steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels

zu. Wählt der Kunde nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung

Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies

zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz

zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.

Ohne ausdrückliche individualvertragliche Vereinbarung, übernimmt

Gruenbereich GmbH keine Garantie für eine

bestimmte Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit von ihr gelieferter Ware

i. S. d. § 443 BGG. Im Übrigen haftet Gruenbereich GmbH

für durch Sie zu vertretende Sach- und Rechtsmängel

ihrer Leistungen und Lieferungen wie folgt:

 

5.8 Gruenbereich GmbH

haftet für durch sie zu vertretende Mängel nach ihrer Wahl, entweder auf Nachbesserung

(Mangelbeseitigung) oder auf Rückgabe der Ware gegen

Ersatzlieferung oder Gutschrift des zurückgegebenen Warenwertes.

Ansprüche auf Minderung oder Ersatz eines unmittelbaren oder

mittelbaren Schadens, sind im gesetzlich zulässigen Umfang

ausgeschlossen. Eine etwaige gesetzliche Haftung der Gruenbereich GmbH, für aus zu vertretenen Sachmängeln folgenden Personenschäden

(Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit) oder auf Grund

vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens, bleibt unberührt.

 

5.9 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen

von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei unerheblicher

Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der gelieferten Ware bzw. der

erbrachten Dienstleistung.

 

5.10 Der Kunde hat die empfangene Ware oder angenommene Leistung

unverzüglich nach Anlieferung/Leistungserbringung auf etwaige

Sachmängel hin zu untersuchen und seine Beanstandung unverzüglich 

gegenüber Gruenbereich GmbH schriftlich zu rügen. 

Nach Ablauf von 7 Tagen, seit dem Leistungs- / 

Lieferdatums gilt die Ware oder Leistung als genehmigt, soweit 

etwaige Mängel, Abweichungen vom Leistungs-/Lieferumfangs oder

sonstige Beanstandungen der Ware/Leistung im Rahmen einer 

stichprobenartig durchgeführten Überprüfung hätten festgestellt 

werden können. Bei sämtlichen mangelbedingten Rücklieferungen

trägt der Kunde die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des

zufälligen Untergangs der Ware bis zu deren Eingang bei Gruenbereich GmbH

.

 

5.11 Erfolgt die Mängelrüge im Ergebnis grundlos, ist Gruenbereich GmbH

berechtigt, die ihr aus Anlass der Beanstandung entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.

 

5.12 Rückgriffansprüche des Kunden gegen Gruenbereich GmbH

aus § 478 BGB (Unternehmerrückgriff) besteht nur

insoweit, als der Kunde mit seinem Arbeitnehmer keine über die

gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehende 

Vereinbarung getroffen hat und der Kunde ein Verbraucher ist.


5.13 Bei Rücknahme von geliefertem Material oder von Baustoffen werden 40% des angebotenen Wertes als Rücknahmegebühr in Rechnung gestellt.

Bestellte Waren werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.

 

§ 6 Pflichten des Kunden

 

6.1 Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über

verlaufende Versorgungsleitungen genau wahrzunehmen, sollte dies

nicht geschehen, kann Gruenbereich GmbH

für eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung

übernehmen.

 

6.2 Die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen wie 

Leistungsverzeichnis, Lage und Werkpläne o.ä. werden vom 

Auftraggeber rechtzeitig unentgeltlich in ausreichender Anzahl zur 

Verfügung gestellt. Leistungen hierzu wie Gutachten, Berechnungen, 

Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen und der gleichen, zu denen 

der Auftragnehmer beauftragt wird, werden dem

Auftraggeber gesondert berechnet, sofern im Vertrag nichts anderes

vereinbart ist bzw. nach gewerblicher Verkehrssitte üblich ist.

 

6.3 Die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Lagerplätze und

Anschlüsse (Baustrom, Bauwasser u.ä.) werden vom Auftraggeber

auf der Baustelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bauwasser und

Baustrom kann vom Auftragnehmer in der für die Ausführung der

Leistungen erforderlichen Menge unentgeltlich entnommen

werden. Sollte dies nicht möglich sein so trägt der Kunde die Kosten 

für die Bereitstellung.


§ 7. Aufrechnungsverbot; Ausschluss des Zurückbehaltungsrecht

 

7.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen der Gruenbereich GmbH

aufzurechnen, ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht oder ein 

Leistungsverweigerungsrecht auszuüben, es sei denn, diesen Gegenrechten liegen rechtskräftig 

festgestellt oder durch Gruenbereich GmbH

schriftlich anerkannte Gegenansprüche zu Grunde.


§ 8. Erfüllungsort; anwendbares Recht; Gerichtsstand

 

8.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der

allgemeine Gerichtsstand von Gruenbereich GmbH

 (Amtsgericht Kleve). Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische

Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche

Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem

Vertrag der allgemeine Gerichtsstand von Gruenbereich GmbH

 (Amtsgericht Kleve).

 

8.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland 

unter Ausschluss des CISG.

 

8.3 Im Streitfall ist Gruenbereich GmbH

berechtigt den Streitfall an ein Unabhängigen Schiedsmann zu leiten .Der

Schiedsmann wird in diesem Fall vom Kunden und von Gruenbereich GmbH

zusammen ausgewählt. Die anfallenden Kosten werden zur gleichermaßen vom Kunden und von

Gruenbereich GmbH getragen.


§ 9. Kündigung 


9.1 Die Kündigung, insbesondere von Grabpflege-/ Gartenpflegeverhältnissen, hat spätestens 

drei Monate vor Ablauf des ablaufenden Kalenderjahres in Schriftform zu erfolgen. Nach Eingang der Kündigung, bestätigt die Gruenbereich GmbH innerhalb vier Wochen die Kündigung in Schrift-/ oder elektronischer Form.


9.2 Wird eine Kündigung nicht fristgerecht eingereicht, so ist die Gruenbereich GmbH

frei, die Dienstleistung/en fortzusetzen und abzurechnen. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Zustimmung durch Gruenbereich GmbH.


9.3 Sind der Gruenbereich GmbH Kosten durch Verauslagung entstanden, z .B. durch nicht rechtzeitig eingereichter Kündigung, so sind diese bis zum wirksam werden der Kündigung vom Auftraggeber/Leistungsempfänger zu ersetzen.




§ 10. Anpassungsklausel und Schlussbestimmungen

 

10.1 Sofern einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen

Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger

Vereinbarungen zwischen Gruenbereich GmbH

und dem Kunden unwirksam sein oder werden sollten, bleibt hiervon

die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsverbindungen und des 

Vertragsverhältnisses im Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien 

verpflichten sich, etwaige unwirksame Vertragsbestimmungen durch 

solche Vereinbarungen zu ersetzen, deren Inhalt nach ihrem 

wirtschaftlichen Zweck dem mit der unwirksamen Klausel verfolgten   

Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für eventuelle 

Regelungslücken.


Stand: April 2022